AGB´s

   AGB

  1. Geltungsbereich

    Die Lieferungen und Leistungen der Nextbit IT-Solutions (nachfolgend genannt Nextbit) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Nextbit schriftlich bestätigt wurden. Entsprechendes gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn und soweit sie von Nextbit schriftlich bestätigt werden.

  2. Lieferungen und Leistungen

    2.1 Die Angebote von Nextbit sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Nextbit zustande.
    2.2 Nextbit ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    2.3 Das Recht auf Teillieferungen und Teilabrechnungen bleibt Nextbit ausdrücklich vorbehalten.
    2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Vertragsprodukte zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Nextbit zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingeladen werden.
    2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Nextbit vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Nextbit oder bei Auftragnehmern oder Erfüllungsgehilfen von Nextbit eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Gerät Nextbit mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch Nextbit berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

     

  3. Abnahme und Gefahrenübergang

    3.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt die Mitteilung über unvollständige oder beschädigte Lieferung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, verliert der Empfänger den aus der Unvollständigkeit oder Beschädigung entstandenen Anspruch.
    3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
    3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von Nextbit benannt werden, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den vom Kunden benannten Empfänger, oder dessen Beauftragten, über.

     

  4. Zahlungsbedingungen

    4.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden nicht angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Nextbit ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über den gültigen Diskontsatz der Österreichischen NationalBank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
    4.2 Nextbit ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Nextbit berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    4.3 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von Nextbit nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

  5. Eigentumsvorbehalt

    5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Nextbit bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.
    5.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Nextbit hinzuweisen und Nextbit unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Nextbit berücksichtigt.
    5.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Nextbit gehörenden Waren erwirbt Nextbit Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

  6. Gewährleistung

    6.1 Nextbit gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nicht möglich ist, Fehler der Hard- oder Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
    6.2 Nextbit gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Nextbit schriftlich bestätigt wurden.
    6.3 Die Gewährleistungsansprüche gegen Nextbit verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Nextbit etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
    6.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Nextbit Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Nextbit über. Falls Nextbit Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückabwicklung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
    6.5 lm Falle der Nachbesserung übernimmt Nextbit die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
    6.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Betriebsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Nextbit technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.
    6.7 Nextbit übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.

  7. Allgemeine Bestimmungen

    7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    7.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Innsbruck.
    7.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Republik Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das UN-Kaufrecht und das Einheitliche Vertragsabschluss Gesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
    7.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

  8. Leistungsbereiche

    8.1 Datenübertragung:
    – Anbindung von Kommunikationsteilnehmern an das Internet
    – Herstellung von Internetanbindungen
    – Planung, Herstellung und Konfiguration von lokalen Netzwerken
    – Anbindung von lokalen Netzwerken an das Internet
    – Verbindung von lokalen Netzwerken über das Internet (virtuelle private Netzwerke (VPN)
    – Bereitstellung von Speicherkapazitäten, welche über das Internet erreichbar sind (virtuelle Server, FTP-Zugänge, …)
    – Bereitstellung von Erreichbarkeitssystemen (Domänen, IP-Adressen (lt. Bestimmungen von RIPE), BGP-Routing, …)
    – Planung, Herstellung und Konfiguration eines lokalen Internet („Intranet“)
    – Bereitstellung von Datentransportsystemen (E-Mail-Systeme, Datenverteilungssysteme, …)
    – Herstellung von autonomen Systemen und Verbindung dieser Systeme untereinander
    – Bereitstellung von Alarmmechanismen bei Fehlfunktionen von Systemen
    – Bereitstellung oder Herstellung von Datenfiltern (z. B. Virenfilterung in laufenden Datenströmen und E-Mails)
    – Bereitstellung von komplett ausgestatteten Räumlichkeiten für Kundensysteme (z. B. „Serverhousing“)
    – Registrierung und Verwaltung von Domänen
    8.2 Sprachübertragung:
    – Planung, Herstellung und Konfiguration von lokalen Sprachübertragungssystemen auf Grundlage von TCP/IP (VoIP)
    – Anbindung von lokalen Sprachübertragungssystemen an das weltweite Telefonnetzwerk
    – Verbindung von lokalen Sprachübertragungssystemen über das Internet (Internettelefonie)
    – Verbindung von einzelnen Telefonen untereinander und mit dem weltweiten Telefonnetzwerk über das Internet
    – Sprachbasierte Zusatzdienste (Sprachboxen, Sprachmenüführungen, Sprachaufzeichnungen, …)
    – Registrierung, Validierung und Verwaltung von ENUM-Domänen
    8.3 Sicherheit:
    – Konzeption und Erstellung von Sicherheitskonzepten für Arbeitsabläufe und Netzwerke
    – Adaptierung vorhandener Arbeitsabläufe und Kommunikationssysteme in kryptografisch gestützte Abläufe und Systeme
    – Analyse vorhandener Systeme im Aspekt der Daten- und Einbruchssicherheit
    – Erweiterung vorhandener Systeme um Daten- und Einbruchssicherheit
    – Bereitstellung von kryptografisch gestützten Datenablagesystemen
    – Bereitstellung von kryptografisch gestützten Kommunikationsnetzwerken
    8.4 Datenverarbeitung:
    – Planung und Lieferung von Serversystemen
    – Herstellung von Datenschnittstellen zu vorhandenen Softwaresystemen
    – Analyse von bestehenden Systemen und Integration von Daten- und Einbruchssicherheit
    8.5 Handel:
    – Handel und Weiterverkauf von technischen Geräten und Teilen
    – Handel mit digitalen Gütern
    8.6 Reparatur und Wartung der Leistungsbereiche (8)